Referendariat
Zweck und Ziel Vorbereitungsdienstes
Das technische Referendariat ist als Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst zu verstehen. Dabei sollen Nachwuchskräfte als verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in öffentlichen Verwaltungen herangebildet werden.
Das in den Hochschulen erworbende Wissen soll vertieft, ergänzt und praktisch angewendet werden. Daüber hinaus werden umfassende Kenntnisse in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben vermittelt.
Fachrichtungen
Der Vorbereitungsdienst wird nach folgenden Fachrichtungen unterschieden:- Hochbau
- Städtebau
- Bauingenieurwesen
- Bahnwesen
- Maschinen- und Elektrotechnik
- Vermessungs- und Liegenschaftswesen
- Wehrtechnik
- Luftfahrttechnik
- Landespflege
- Umwelttechnik/Umweltschutz
Einzelne Fachrichtungen sind noch in Fach- oder Schwerpunktgebiete unterteilt (s. Fachrichtungen).
Ernennung, Anwärterbezüge, Beendigung des Beamtenverhältnisses
In den Vorbereitungsdienst eingestellte Bewerberinnen oder Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Referendarinnen oder Referendaren mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz ernannt.Referendarinnen oder Referendare erhalten Anwärterbezüge nach den hierfür geltenden Vorschriften.
Große Staatsprüfung
Das Referendariat schließt i.d.R. nach zwei Jahren mit einer Großen Staatsprüfung ab. Für die Abnahme ist das Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst in Bonn zuständig.In der Großen Staatsprüfung haben die Referendarinnen oder Referendare nachzuweisen, dass sie ihre auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden verstehen, dass sie mit den Aufgaben der Verwaltungen ihrer Fachrichtung, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind und dass sie auch über wirtschaftliches Denken und führungstechnische Kenntnisse verfügen.
Weitere Informationen
Das Oberprüfungsamt hat alle wichtigen Punkte zum Vorbereitungsdienst detailliert in der Ausbildungs- und Prüfungsordung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes, kurz APO oder auch "Blaues Heft" genannt, zusammengestellt.Für alle Interessierten empfiehlt sich auch ein Blick auf die Homepage des Oberprüfungsamtes: http://www.oberpruefungsamt.de
Stand: März 2011
Autor: Webmaster
Impressum
